Weiterbildungsermächtigung der KAP erweitert

 

Weiterbildungsermächtigung der KAP erweitert!

Die Landesärztekammer Bremen hat in ihrer Sitzung vom 13. Juni 2018 über die Weiterbildungsermächtigung „Innere Medizin und Kardiologie“ wie folgt befunden: Die Kardiologisch-Angiologische Praxis/Herzzentrum Bremen verfügt über eine im ambulanten Bereich maximale gemeinsame Weiterbildungsermächtigung von 18 Monaten (https://www.aekhb.de/befugtenliste/) – weiterhin an ihrem Standort am Klinikum Links der Weser und neuerdings in Schwachhausen, wo schwerpunktmäßig kardiale Bildgebung vermittelt werden soll.