Herzschrittmacher – was muss ich beachten?

Dr. med. Patrick Koppitz, unser Spezialist für Schrittmachertherapie

Sie fragen, wir antworten: Ich habe einen Herzschrittmacher – was muss ich beachten?

Pro Jahr werden mehr als 400.000 Menschen mit Herzrhythmusstörungen ins Krankenhaus eingeliefert, wobei etwa 100.000 von ihnen letztlich entweder einen Herzschrittmacher oder einen Implantierbaren Cardioverter Defibrilator (ICD) implantiert bekommen. Nach der OP stellen sich viele Patienten die Frage, auf was sie zukünftig achten müssen. Wie ist es beispielsweise mit Sport oder wie wirken sich elektronische Geräte auf den Apparat aus?

Herzpatienten, die einen Schrittmacher oder ICD zur Unterstützung eingesetzt bekommen, sind erst einmal verunsichert. Wie verändert sich das Leben mit dem Gerät, was gilt es zu beachten? „Dass sich Fragen stellen, ist ganz natürlich“, so Dr. Caspar Börner, Kardiologe der Kardiologisch-Angiologischen Praxis. Gerade, was körperliche Betätigungen oder der Umgang mit Mobiltelefonen, Mikrowellen oder anderen elektronischen Geräten angeht, sei die Unwissenheit und Unsicherheit groß.

Mindestabstand einhalten

Die neuen Herzschrittmachermodelle machen heute weniger Probleme als noch vor ein paar Jahren. So gibt es beispielsweise kaum noch Störungen durch Mobiltelefone. Besonders bipolare Schrittmacher-Elektroden sorgen dafür, dass weniger Störquellen von außen auftreten. Trotzdem empfehlen die Ärzte, einen Mindestabstand von etwa 15 bis 20 Zentimeter zwischen dem eingeschalteten Handy und dem Schrittmacher zu berücksichtigen. In der Praxis bedeutet dies: Das Telefon lieber in der zum Herzen gegenüberliegenden Hemd- oder Jackentasche zu tragen oder auch nur mit dem rechten Ohr zu telefonieren. Weitere alltägliche Gegenstände, bei denen der Herzpatient hingegen keine Sorge haben muss, sind beispielsweise elektrische Zahnbürste, Föhn und Rasierer.

Vorsicht geboten ist allerdings bei vielen Haushalts- und Küchengeräten: So sollte zum Herd, Toaster, Trockner sowie zur Spül- und Waschmaschine ein Mindestabstand von 15 Zentimetern eingehalten werden. „Sollten Sie einen Induktionsherd zuhause haben, lesen Sie die Bedienungsanleitung durch, ob dort etwas zur Benutzung als Herzschrittmacherträger steht“, rät Börner. Auch elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Rasenmäher und Heckenschere bieten keinen ausreichenden Schutz, daher gilt dort ein Sicherheitsabstand von 30 Zentimetern zum Schrittmacher. „Wer beruflich bedingt mit solchen Geräten, aber auch beispielsweise in der Industrie tätig ist, sollte sich ausführlich beraten lassen, welche Arbeiten ohne Gefahr ausgeführt werden können“, so der Kardiologe.

Sport nach Absprache

Viele Herzpatienten waren vor ihrer OP sportlich aktiv und fragen sich, ob sie auch mit dem Gerät weiterhin laufen, radfahren, squashen oder schwimmen gehen können. „Solange keine weiteren Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit oder Herzinsuffizienz erkennbar sind, steht der Bewegung mit Implantat nichts im Wege“, erläutert Börner. Welche Sportarten geeignet sind und wie hoch die Belastung sein darf, wird im Einzelfall vor der Operation zusammen mit dem Arzt entschieden.