Spezifische Informationen zu Covid-19

Hinweis zum Coronavirus

 

Liebe Patienten und Patientinnen,

falls Sie Erkältungssymptome wie Fieber, Husten,  Halsschmerzen und Schnupfen bei sich bemerkt haben oder falls Sie wissen, dass Sie positiv getestet wurden auf Covid-19, dann rufen Sie uns vor Ihrem Praxisbesuch bitte an, damit wir Ihnen schon vorher entsprechende Sicherheitshinweise zu Ihrem Besuch bei uns an die Hand geben können und uns selbst entsprechend vorbereiten können.

Spezifische Informationen zu Covid-19

Die Coronakrise ist derzeit in aller Munde, die Medien überschlagen sich jeden Tag mit neuen Informationen, die teilweise aber auch zu Verwirrungen und Verunsicherungen führen können.

Achtung:  Wenn Sie Herzbeschwerden haben, sollten Sie unsere Praxis aufsuchen und nicht aufgrund einer Angst vor Ansteckung darauf verzichten.

Zur Klärung der häufigsten Fragen eine Zusammenfassung der aktuellen Erkenntnisse.

Im Allgemeinen verläuft eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wie eine mehr oder minder schwere Erkältung begleitet von Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen und trockenem Reizhusten, die nach einigen Wochen spontan abklingen. Gerade bei älteren und vorerkrankten Menschen kann es aber auch zu tödlich verlaufenden Lungenentzündungen kommen. Voraussagen lässt sich der Verlauf aber nicht für jeden individuellen Menschen. Bemerkenswert dabei ist, dass ein infizierter Patient schon einige Tage vor Auftreten seiner ersten Symptome das Virus durch Sprechen von Angesicht zu Angesicht auf sein Gegenüber unwissentlich übertragen kann, ein Umstand, der zu der schnellen Verbreitung des Virus beiträgt, da das instinktive Distanzhalten gerade in solchen unverdächtigen Situationen nicht erfolgt. Konkret bedeutet dies, dass sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld unbedingt Distanz zum Mitmenschen eingehalten werden muss, unabhängig davon, ob in der Umgebung jemand auffällig hustet oder völlig gesund erscheint. Am besten schützt man zusätzlich seine Umgebung vor unabsichtlicher Ansteckung durch sich selbst mit einem Mundschutz, den in unserer Praxis jeder Arzt und Mitarbeiter trägt und durch kurz gehaltene Kontaktzeiten. Händeschütteln und lange Gespräche sind in dieser Krisenzeit also absolut tabu und sollten nicht als fehlende Höflichkeit missverstanden werden. Darüberhinaus sollten auch Begleitpersonen die Praxis nur bei  absoluter Notwendigkeit für den Patienten betreten, um den Personenverkehr so weit wie möglich einzuschränken. Das gilt ganz grundsätzlich auch unabhängig vom Impfstatus oder Testergebnis.

Obwohl während der Pandemie allgemein überlegen sollte, ob man sich in eine ärztliche Praxis begibt, sollten doch medizinisch notwendige Behandlungen gerade bei Herz/-Kreislauf-Patienten nicht unnötig verschoben werden. Wir als Mediziner versuchen dabei durch die oben angesprochenen Sicherheitsvorkehrungen in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und dem Gesundheitsamt und einem sehr hohen Hygienestandart in unserer Praxis und den übrigen Zweigstellen ein Optimum an Sicherheit für alle Patienten vorzuhalten, da in jedem Falle verhindert werden muss, dass ein Patient zu Hause wegen einer Erkrankung des Herzens schwerwiegende Komplikationen erleidet, weil er aus Angst vor Ansteckung nicht rechtzeitig unsere Praxis aufgesucht hat. Konkret bedeutet das, sprechen Sie uns an oder gerne auch Ihren Hausarzt, wenn sie Zweifel haben, ob sie kommen sollten oder nicht. Das gilt natürlich erst recht, wenn Sie schon Symptome der Viruserkrankung zeigen oder wissen, dass Sie positiv getestet wurden.

 

Weitere Informationen zum richtigen Händewaschen finden Sie  → hier.

Weitere Informationen zur richtigen Handhabung der Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie → hier.

 

Die „Priorisierung“ der COVID-19 Schutzimpfung (Bundesgesundheitsministerium mit Festlegung der Reihenfolge der Personen, die Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben; aktualisiert am 08.02.2021) soll am 07. Juni 2021 aufgehoben werden. Bis dahin gilt:

Für die meisten unserer Patienten (Patienten mit Herzerkrankungen, Diabetes mellitus, arterieller Hypertonie, Adipositas oder Schlaganfall) gilt, dass sie zur Gruppe 3 (erhöhte Priorität) gehören. In diese Gruppe gehören auch alle Personen, die 60 Jahre oder älter sind. Daher benötigen nur die Patienten eine Bescheinigung über ihre Vorerkrankungen, die jünger als 60 Jahre alt sind *.  Bei allen anderen Patienten sollte die Vorlage des Personalausweises genügen, um in der Gruppe mit erhöhter Priorität für die COVID-19 Schutzimpfung berücksichtigt zu werden.

* Patienten mit Lungenerkrankung (COPD), unzureichend eingestelltem Diabetes mellitus (HbA1c ≥7,5%), chronischer Nierenerkrankung oder schwerer Adipositas (BMI ≥40) benötigen ein ärztliches Attest, wenn sie jünger als 70 Jahre alt sind, da sie zur Gruppe 2 (hohe Priorität) gehören.

 

Das vollständige Dokument der Verordnung, Corona-Impfverornung – CoronarImpfV, und für Herzkreislaufpatienten relevante (markierte) Passagen lesen Sie (Seite 2 und 3) → hier.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Team der Kardiologisch-Angiologischen Praxis · Herzzentrum Bremen